Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: Januar 2021
1. Allgemeines
1.1. Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen der ITEM KG.
1.2. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden werden auch ohne ausdrücklichen Widerspruch selbst im Falle der Lieferung und Leistung nicht Vertragsbestandteil.
2. Liefer- und Leistungsfristen
2.2. Auftragsänderungen führen zu Aufhebungen vereinbarter Termine und Fristen, soweit nichts anderes vereinbart wird.
2.3. Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich angemessen im Falle höherer Gewalt und allen sonst von der ITEM KG nicht zu vertretenden Hindernissen, welche auf die Lieferung und Leistungen von erheblichem Einfluss sind.
3. Haftung
3.1. Die ITEM KG übernimmt in keinem Fall eine Gewähr dafür, dass die bestellte Ware sich für den vom Besteller vorgesehenen Verwendungszweck eignet und dass sie unter den beim Besteller oder seinem Abnehmer gegebenen Bedingungen verwendet oder verarbeitet werden kann, vielmehr ist es Sache des Bestellers, dies vor der Verwendung oder Verarbeitung zu überprüfen.
3.2. Etwaige Mängel der gelieferten Ware hat der Besteller unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Die Anzeigefrist beträgt für Mängel, die bei der nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang tunlichen Untersuchung erkannt werden können, längstens zwei Wochen, für andere Mängel längstens acht Wochen ab Eintreffen der Ware beim Besteller. Versäumt der Besteller die unverzügliche oder fristgerechte Anzeige eines Mangels oder wird die Ware, nachdem der Mangel entdeckt worden ist oder hätte entdeckt werden können, verändert, gehen dem Besteller dadurch alle Gewährleistungsrechte verloren. Mängel an einem Teil der gelieferten Ware berechtigen den Besteller nicht zur Beanstandung der ganzen Lieferung.
3.3. Eine Haftung der ITEM KG für Schäden des Kunden aus jeglichem Rechtsgrund – einschließlich Verzug, Unmöglichkeit, Schlechterfüllung und außervertraglicher (deliktischer) Haftung – ist ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden beruht auf der Verletzung einer wesentlichen vertraglichen Hauptpflicht (Kardinalpflicht) durch die ITEM KG oder wurde durch die ITEM KG grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht.
3.4. Die ITEM KG haftet in keinem Fall für atypische und daher nicht vorhersehbare Folgeschäden. Die ITEM KG haftet ebenfalls nicht für Schäden, soweit der Kunde deren Eintritt durch ihm zumutbare Maßnahmen, insbesondere Programm- und Datensicherungen hätte verhindern können.
3.5 Die ITEM KG haftet nicht für die über das Internet vermittelten Informationen, insbesondere nicht für deren Vollständigkeit, Nichtigkeit und / oder Aktualität. Die ITEM KG hat keine Rechte oder Beteiligungen am Internet und kontrolliert oder betreibt s nicht. Sie übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von Dritten über das Internet abgerufenen Inhalte. Jeder nutzt das Internet auf eigene Gefahr und unterliegt dabei den nationalen oder international geltenden Gesetzen und Vorschriften und verpflichtet sich, die im Internet geltenden Regeln einzuhalten. Die ITEM KG haftet weder direkt noch indirekt für die Verfügbarkeit und Funktionalität öffentlicher oder privater Datentransferübertragungsnetze, insbesondere nicht für die Zugriffsmöglichkeiten auf das weltweite Internetnetz beziehungsweise auf dritte Rechnersysteme und von diesen angebotene Datenbanken.
4. Leistungsumfang
4.1. Die ITEM KG ist berechtigt, mit von ihr zu erbringenden Leistungen Dritte zu beauftragen und durchführen zu lassen.
4.2. Die ITEM KG ist zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt und kann diese durch Abschlags-/Teilrechnungen abrechnen.
5. Eigentumsvorbehalt
5.1. Die ITEM KG behält sich das Eigentumsrecht an der gelieferten Ware sowie das Nutzungsrecht bis zur restlosen Bezahlung des Kaufpreises vor. Ist der Kunde Vollkaufmann, so gelten die vorstehenden Vorbehalte bis zur restlosen Bezahlung sämtlicher aus der Geschäftsbeziehung entstandenen oder entstehenden Forderungen. Das gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen von der ITEM KG in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist.
5.2. Mit Vollerwerb des Eigentums an der Ware erwirbt der Kunde die in der Produktlizenz spezifizierten Nutzungsrechte.
6. Datenschutz
Der Kunde ermächtigt die ITEM KG, die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenden Daten über ihn im Sinne des Bundesdatenschutzes zu verarbeiten, zu speichern und auszuwerten.
7. Abtretbarkeit von Ansprüchen
Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus mit der ITEM KG geschlossenen Verträgen abzutreten oder sonst Rechte oder Pflichten aus mit der ITEM KG geschlossenen Verträgen ohne die Zustimmung der ITEM KG ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen. Dies gilt auch für Gewährleistungsansprüche.
8. Ergänzende Bestimmung zu Lieferungen und Leistungen von Software: Installation, Schulung, Beratung
8.1 Der Kunde ist für die ordnungsgemäße Installation gelieferter Ware selbst verantwortlich. Sowohl die Installation durch die ITEM KG als auch Schulung und Einweisung des Kunden oder seiner Bedienungskraft in die Bedienung der gelieferten Ware gehören nicht zum Leistungsumfang. Diese Leistungen erfolgen nur aufgrund einer entsprechenden Vereinbarung und werden gesondert berechnet.
8.2 Sofern eine entsprechende Vereinbarung gesondert getroffen wurde, hat der Kunde dafür zu sorgen, dass die erforderlichen Bedingungen bereitgestellt sind, sowie genügend Arbeitsraum für die Installation zur Verfügung steht.
8.3 Auskünfte bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
9. Umfang der Rechtseinräumung
9.1 Der Hersteller der Software behält an der gelieferten Software die Urheber- und gewerblichen Schutzrechte sowie die Verwertungsrechte, soweit nicht schriftlich ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Die auf dem Programmträger oder der Verpackung angebrachten Schutzrechtshinweise - auch Dritter - sind zu beachten.
9.2 Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, erwirbt der Kunde ein einfaches Nutzungsrecht an der auf dem übergebenden Programmträger enthaltenen Software. Diese dürfen nur, soweit technisch zwingend erforderlich, zum Zwecke der Sicherung und Installation kopiert werden. Die Nutzung im Netzwerk bedarf einer gesonderten Rechtseinräumung.
9.3 Die Bearbeitung der vertragsgegenständlichen Software ist unzulässig, soweit dem nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen Entgegenstehen oder im Lizenzvertrag oder anwendbaren Geschäftsbedingungen etwas anderes vereinbart ist. Die Beseitigung von Softwaremängeln bietet der Hersteller der Software im Rahmen ihrer Softwarepflegeverträge an.
9.4. Die Dekompilierung oder Disassemblierung der vertragsgegenständlichen Software (Reverse Engineering) ist ebenfalls unzulässig.
10. Dauer der Vereinbarung/Kündigungsfristen
10.1 Verträge beginnen mit dem Monat der Lieferung und enden zum Jahresende (31.12.) des darauffolgenden Jahres, sofern bei der Auftragserteilung nicht andere Laufzeiten schriftlich vereinbart wurden. Die Vertragslaufzeiten der Verträge verlängern sich jeweils um weitere 12 Monate, wenn der Vertrag nicht spätestens 6 Wochen vor Ablauf des Kalenderjahres gekündigt wird. Für die in 10.2 bis 10.5 gelisteten Verträge gelten die unten aufgeführten Laufzeiten und Kündigungsfristen.
10.2 “Application-Service-Providing (ASP)”-Verträge
Die Vertragslaufzeit verlängert sich beim “Application-Service-Providing (ASP)”-Vertrag jeweils um weitere 12 Monate, wenn der Vertrag nicht spätestens drei Monate vor Ablauf des Kalenderjahres gekündigt wird.
10.3 “Web-Hosting”-Verträge
Die Vertragslaufzeit verlängert sich beim “Web-Hosting”-Vertrag (bzw. “Website-Hosting”-Vertrag) jeweils um weitere 12 Monate, wenn der Vertrag nicht spätestens sechs Wochen vor Ablauf des Kalenderjahres gekündigt wird.
10.4 Wartungsverträge
Die Vertragslaufzeit über die “Wartung” oder “Pflege” von Software, EDV-Programmen oder Websites verlängert sich jeweils m weitere 12 Monate, wenn der Vertrag nicht spätestens 6 Wochen vor Ablauf des Kalenderjahres gekündigt wird.
10.5 Domain-Verträge Verträge über .de-Domains beginnen mit dem Monat der Lieferung und enden zum Jahresende (31.12.) des darauffolgenden Jahres. Verträge über .com-Domains beginnen mit dem Monat der Lieferung und enden am Jahresende (31.12) des übernächsten Jahres. Die Vertragslaufzeit verlängert sich jeweils um weitere 12 Monate bei .de-Domains bzw. 24 Monate bei .com-Domains, wenn der Vertrag nicht spätestens sechs Wochen vor Ablauf des Kalenderjahres gekündigt wird.
10.6 Die Kündigung bedarf der Schriftform.
10.7 Der ITEM KG steht das Recht zur Kündigung zu, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht pünktlich nachkommt. Die ITEM KG ist jederzeit berechtigt, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Entgeltliste mit einer Ankündigungsfrist von vier Wochen zum Ende eines jeden Kalendermonats angemessen zu ändern oder zu ergänzen. Widerspricht der Kunde den geänderten Bedingungen oder Entgelten nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, so gelten die neuen Bedingungen ab dem in der Mitteilung genannten Monat. Widerspricht der Kunde einer Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder der Entgeltliste fristgemäß, so hat die ITEM KG das Recht, den Vertrag mit einer abgekürzten Frist zu dem Stichtag zu kündigen, zu dem die Änderung allgemein in Kraft treten soll.
11. Deutsches Recht
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
12. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für alle Lieferungen und Leistungen der ITEM KG ist 49716 Meppen. Falls der Kunde Kaufmann ist oder seinen Sitz im Ausland hat, wird als ausschließlicher Gerichtsstand 49716 Meppen vereinbart.
13. Datenschutz und Geheimhaltung
Die ITEM KG steht dafür ein, dass alle Personen, die von der ITEM KG mit der Abwicklung von Eintragungen betraut werden, die entsprechenden Datenschutzbestimmungen kennen und beachten.